


In der EU besteht ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen. Dabei gilt das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller.
Der Rechtsrahmen wird definiert durch die EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Mitgliedsstaaten.
In Deutschland wurde die Altfahrzeug-Richtlinie durch das Altfahrzeug-Gesetz und die Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Beide Regelungen sind am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.